Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ZKD – Zentrum für KI & digitale Sichtbarkeit UG (haftungsbeschränkt)
Hermann-Smeets-Str. 34, 40219 Düsseldorf
Geschäftsführer: Christian Kampschroer
info@zkd-ki.de
USt-IdNr. DE463546089 · Amtsgericht Düsseldorf, HRB 113581
Stand: 01.07.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1)Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ZKD und ihren Kunden.
(2)ZKD schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde sichert zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zu handeln.
(3)Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ZKD ihnen nicht widerspricht.
(4)Vorrang haben – in dieser Reihenfolge – individuelle schriftliche Vereinbarungen, das Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung sowie Anlage 1 (Rechte an Content).
§ 2 Leistungen, kein Erfolgsversprechen
(1)ZKD erbringt Vertriebsdienstleistungen (Setter, Opener, Closer, Leadgenerierung), Content-Produktion, Performance Marketing, Leistungen zu digitaler Sichtbarkeit und Online-Reputation, KI- und Automatisierungslösungen, Web- und Systementwicklung sowie Beratung. Umfang und Inhalt ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2)Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet ZKD Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB), keinen Erfolg. ZKD schuldet insbesondere keine bestimmte Zahl von Leads, Terminen, Abschlüssen oder Umsätzen und keine bestimmten Rankings, Reichweiten, Conversion- oder ROAS-Werte. Diese hängen maßgeblich von Algorithmen und Richtlinien Dritter, vom Markt sowie vom Angebot und der Reaktionsfähigkeit des Kunden ab.
(3)Angaben auf der Website, in Präsentationen und Referenzdarstellungen einschließlich Kennzahlen sind unverbindlich und keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie. Ein kostenloses Erstgespräch begründet keinen Vertrag.
(4)ZKD darf Subunternehmer und Freelancer einsetzen und gestaltet Ort, Zeit und Methodik der Leistungserbringung frei.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt durch Gegenzeichnung, durch Bestätigung von ZKD in Textform oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Änderungen bedürfen der Textform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1)Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle erforderlichen Informationen, Materialien, Daten und Zugänge bereit (u. a. Werbekonten, Google-Unternehmensprofil, Social-Media-Profile, CRM, Website, Hosting) und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(2)Freigaben und Korrekturwünsche sind innerhalb von fünf Werktagen in Textform zu erteilen. Ohne Rückmeldung gelten Entwürfe und Produktionsergebnisse als freigegeben, wenn ZKD hierauf in der Vorlage hingewiesen hat.
(3)Der Kunde prüft alle Inhalte vor Veröffentlichung eigenverantwortlich auf sachliche Richtigkeit sowie auf wettbewerbs-, kennzeichen-, urheber- und berufsrechtliche Zulässigkeit. ZKD schuldet keine Rechtsprüfung.
(4)Verzögerungen und Mehraufwand durch unterlassene oder fehlerhafte Mitwirkung gehen zulasten des Kunden; Termine verschieben sich angemessen, Mehraufwand wird mit 150 EUR/Stunde zzgl. USt. vergütet.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1)Laufzeitverträge haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und verlängern sich um jeweils 3 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(2)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt; ein wichtiger Grund für ZKD liegt insbesondere bei nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten, bei Zahlungsverzug oder bei Verstößen gegen Anlage 1 vor. § 627 BGB wird abbedungen.
(3)Kündigungen bedürfen der Textform. Nach Vertragsende wirkt der Kunde an einer geordneten Übergabe mit.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1)Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise, jeweils netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2)Retainer sind monatlich im Voraus fällig. Projekte werden – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar; der Versand erfolgt elektronisch.
(3)Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (§ 288 BGB). ZKD darf die Leistung nach Ankündigung bis zum Ausgleich einstellen; die nach Anlage 1 eingeräumten Nutzungsrechte ruhen für die Dauer des Verzugs.
(4)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
(5)Reise- und Nebenkosten werden nach Aufwand berechnet, sofern nicht pauschaliert.
(6)ZKD darf Preise für Laufzeitverträge einmal jährlich mit sechswöchiger Ankündigung in Textform anpassen. Bei einer Erhöhung um mehr als 10 % steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden zu.
§ 7 Mediabudgets und Leistungen Dritter
(1)Werbebudgets sind nicht in der Vergütung enthalten und vom Kunden zu tragen. Verauslagt ZKD Budgets, geschieht dies nur nach gesonderter Vereinbarung gegen Vorkasse.
(2)Für Verfügbarkeit, Preis-, Richtlinien- und Algorithmusänderungen, Anzeigenablehnungen oder Kontosperrungen durch Plattformen, Suchmaschinen, KI-Anbieter oder Tool-Anbieter haftet ZKD nicht. Deren Nutzungsbedingungen einzuhalten obliegt dem Kunden.
(3)Lizenzkosten für Drittsoftware trägt der Kunde. Werbekonten und Profile verbleiben beim jeweiligen Kontoinhaber; von ZKD angelegte Konten werden nach Vertragsende auf Wunsch übertragen, soweit die Plattform dies zulässt und alle Forderungen ausgeglichen sind.
§ 8 Abnahme und Korrekturschleifen
(1)Werkvertragliche Leistungen sind nach Bereitstellung zu prüfen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn er die Leistung produktiv nutzt bzw. veröffentlicht. Teilabnahmen sind zulässig.
(2)Enthalten sind zwei Korrekturschleifen je Gewerk; weitere Änderungen, Konzeptwechsel nach Freigabe und Nachdrehs werden nach Aufwand vergütet.
(3)Unwesentliche Abweichungen in Gestaltung, Farbe, Schnitt oder Ton sind kein Mangel, soweit der vereinbarte Zweck erreicht wird.
(4)Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Produktionstermin ab, gilt: ab 7 Tagen vorher 50 %, ab 2 Tagen vorher 100 % des Produktionshonorars als Ausfallhonorar zzgl. anfallender Fremdkosten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 9 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1)Für alle von ZKD oder in ihrem Auftrag erstellten Foto-, Video-, Audio-, Text-, Grafik- und Designleistungen gilt vorrangig Anlage 1, die Bestandteil dieser AGB ist.
(2)An Software, Skripten, Workflows, Automationsvorlagen, Prompts, Templates und Konfigurationen erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht für den eigenen internen Geschäftsbetrieb. Quellcode-Übergabe nur nach gesonderter Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung.
(3)ZKD darf allgemeines Know-how, Methoden und wiederverwendbare Komponenten uneingeschränkt weiternutzen. Nicht angenommene Entwürfe und Konzepte verbleiben vollständig bei ZKD.
§ 10 KI-Einsatz
(1)ZKD setzt KI-gestützte Systeme ein; der Kunde stimmt dem zu.
(2)KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein. Die Prüfpflicht nach § 4 Abs. 3 gilt auch hierfür. An rein maschinell erzeugten Inhalten besteht regelmäßig kein Urheberrecht; insoweit kann ZKD keine Ausschließlichkeit gewährleisten. Die vertraglichen Nutzungsbeschränkungen der Anlage 1 gelten unabhängig davon.
(3)Kennzeichnungspflichten für KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte bei der Veröffentlichung (insbesondere Art. 50 KI-VO) erfüllt der Kunde. ZKD weist auf Verlangen aus, welche Assets KI-gestützt erzeugt wurden.
§ 11 Vertriebsleistungen, Datenschutz, Vertraulichkeit
(1)Bei Vertriebsleistungen handelt ZKD im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt sicher und weist auf Verlangen nach, dass die überlassenen Kontakt- und Leaddaten rechtmäßig erhoben wurden und für die vereinbarte Ansprache genutzt werden dürfen (§ 7 UWG, Art. 6, 13, 14 DSGVO).
(2)ZKD darf Maßnahmen ablehnen oder unterbrechen, die nach ihrer Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen Plattformrichtlinien verstoßen; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
(3)Verarbeitet ZKD personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
(4)Die Parteien behandeln nicht offenkundige Informationen der anderen Partei vertraulich, auch drei Jahre über das Vertragsende hinaus; Geschäftsgeheimnisse unbefristet. § 12 bleibt unberührt.
§ 12 Referenznennung
(1)ZKD darf den Kunden unter Nennung von Firma, Logo und Branche sowie unter Verwendung der erstellten Arbeitsergebnisse zu eigenen Referenz- und Werbezwecken nennen und zeigen. Vertrauliche Zahlen und Konditionen werden nicht offengelegt.
(2)Der Kunde kann aus sachlichem Grund in Textform widersprechen; ZKD entfernt die Referenz sodann aus den von ihr kontrollierten Medien. Bereits produzierte Offline-Materialien bleiben unberührt.
(3)ZKD darf einen dezenten Urhebervermerk anbringen (§ 13 UrhG).
§ 13 Mängelrechte, externe Feststellung, Haftung
(1)Anzeige von Mängeln. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Abnahme oder Bereitstellung, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen.
(2)Inhalt der Anzeige. Die Anzeige muss den Mangel so beschreiben, dass ZKD ihn nachvollziehen und prüfen kann. Anzugeben sind das betroffene Arbeitsergebnis, die konkrete Abweichung von der vereinbarten Leistung, Zeitpunkt und Umstände des Auftretens sowie, soweit verfügbar, Nachweise (Datei, Link, Screenshot, Fehlermeldung, Schritte zur Reproduktion). Eine pauschale Beanstandung ohne diese Angaben ist keine wirksame Mängelanzeige; ZKD fordert die fehlenden Angaben binnen fünf Werktagen nach, die Anzeigefrist ist mit Zugang der ursprünglichen Anzeige gewahrt.
(3)Kein Mangel sind Abweichungen durch unterschiedliche Hard- und Software, Browser- oder Plattformdarstellungen, Beeinträchtigungen durch Eingriffe des Kunden oder Dritter, Folgen von Änderungen bei Drittanbietern sowie unwesentliche gestalterische Abweichungen im Rahmen des Briefings (§ 8 Abs. 3).
(4)Nacherfüllung. ZKD leistet zunächst Nacherfüllung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen kann der Kunde mindern oder – bei nicht unerheblichem Mangel – zurücktreten. Der Kunde gewährt ZKD hierfür eine angemessene Frist und den erforderlichen Zugang zu Systemen und Materialien. Eine Selbstvornahme oder Beauftragung Dritter vor Ablauf dieser Frist schließt Ansprüche wegen des betreffenden Mangels aus, soweit ZKD dadurch die Prüfung oder Nacherfüllung unmöglich wird.
(5)Zahlungen bei behaupteten Mängeln. Der Kunde darf Zahlungen nur wegen wirksam nach Absatz 1 und 2 angezeigter Mängel zurückhalten und nur in Höhe der voraussichtlichen Kosten ihrer Beseitigung; § 641 Abs. 3 BGB findet insoweit keine Anwendung. Wird der Mangel nach Absatz 6 nicht bestätigt, ist der zurückbehaltene Betrag sofort fällig; Verzugszinsen laufen ab der ursprünglichen Fälligkeit. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Mängel Zahlungen zurückzuhalten.
(6)Externe Feststellung streitiger Mängel (Schiedsgutachten).
a) Bestreitet ZKD einen angezeigten Mangel oder besteht Streit über dessen Ursache, Umfang oder die Kosten seiner Beseitigung, kann jede Partei die Feststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen verlangen.
b) Der Sachverständige wird einvernehmlich benannt. Kommt binnen zehn Werktagen keine Einigung zustande, benennt ihn auf Antrag einer Partei die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf; bei fachlich einschlägiger Zuständigkeit einer anderen Stelle diese.
c) Der Sachverständige entscheidet als Schiedsgutachter im Sinne der §§ 317 bis 319 BGB verbindlich über das Vorliegen, die Ursache und den Umfang des Mangels sowie über die Kosten seiner Beseitigung. Beide Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme und legen die erforderlichen Unterlagen und Zugänge vor.
d) Das Gutachten ist für beide Parteien verbindlich, es sei denn, es ist offenbar unrichtig oder offenbar unbillig (§ 319 Abs. 1 BGB). Der Rechtsweg bleibt eröffnet; einstweiliger Rechtsschutz und die Hemmung der Verjährung bleiben unberührt.
e) Die Kosten des Verfahrens trägt die Partei, deren Standpunkt nicht bestätigt wird; bei teilweiser Bestätigung anteilig. Den Vorschuss tragen die Parteien je zur Hälfte.
f) Für die Dauer des Verfahrens ist die Verjährung der betroffenen Ansprüche gehemmt.
(7)Verjährung. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme, sonstige vertragliche Schadensersatzansprüche in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Von dieser Verkürzung ausgenommen und der gesetzlichen Verjährung unterworfen sind Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. § 202 Abs. 1 BGB bleibt unberührt.
(8)Unbeschränkte Haftung. ZKD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(9)Begrenzte Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ZKD nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – und begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist je Schadensfall der Höhe nach begrenzt auf die Nettovergütung des betroffenen Auftrags, bei Dauerschuldverhältnissen auf die in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung; für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres insgesamt auf das Doppelte dieses Betrages. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, mittelbare Schäden und das Ausbleiben der in § 2 Abs. 2 genannten Ergebnisse.
(10)Datenverlust. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(11)Erstreckung. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ZKD. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(12)Freistellung. Der Kunde stellt ZKD von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen – insbesondere wegen der von ihm gelieferten Inhalte und Daten, wegen Verletzung von Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechten, wegen unzulässiger Ansprache von Kontakten (§ 11 Abs. 1) sowie wegen einer Nutzung entgegen Anlage 1. Umfasst sind Bußgelder, Schadensersatz und die Kosten angemessener Rechtsverteidigung. Die Pflicht entfällt, soweit ZKD den Verstoß selbst zu vertreten hat.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1)Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist; ZKD darf auch am Sitz des Kunden klagen.
(2)Rechte und Pflichten aus dem Vertrag darf der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung übertragen.
(3)Der Kunde wirbt während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate danach keine für ZKD tätigen Mitarbeitenden, Freelancer oder Subunternehmer gezielt ab.
(4)ZKD ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.
(5)Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Rechte an Content und Produktionsergebnissen
Bestandteil der AGB, vorrangig gegenüber § 9 Abs. 1
1. Geltung und Begriffe
Diese Anlage gilt für alle Inhalte, die ZKD selbst oder durch beauftragte Dritte (Fotografen, Kameraleute, Cutter, Grafiker, Sprecher, Freelancer) erstellt.
Assets sind alle Produktions- und Zwischenergebnisse: Fotografien, Bewegtbild in jeder Fassung und Länge, Audio- und Sprachaufnahmen, Musik, Animationen, Grafiken, Layouts, Untertitel, Thumbnails, Texte, Konzepte, Storyboards, Skripte, KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte.
Rohmaterial sind alle nicht finalisierten Aufnahmen und Projektdaten: unbearbeitete Foto- und Videodateien, RAW-/LOG-Material, Schnitt- und Quelldateien, Presets, LUTs, Prompt-Sammlungen.
2. Inhaberschaft
(1)Alle Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte an Assets und Rohmaterial liegen bei ZKD bzw. bei den für ZKD tätigen Urhebern. Eine Rechteübertragung auf den Kunden findet nicht statt; er erhält ausschließlich die Nutzungsrechte nach Ziff. 3.
(2)Rohmaterial und Projektdateien werden nicht ausgeliefert. Ein Herausgabeanspruch besteht nicht; eine Übergabe erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung.
(3)ZKD ist zur Archivierung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
3. Nutzungsrechte des Kunden
(1)Die Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller aus dem betreffenden Auftrag geschuldeten Vergütungen (§ 158 Abs. 1 BGB).
(2)Der Kunde erhält an den freigegebenen Fassungen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, räumlich beschränkt auf [weltweit / DACH] und zeitlich auf die Dauer der Zusammenarbeit mit ZKD zuzüglich einer Nachlauffrist von [z. B. 6] Monaten.
(3)Zweckbindung. Die Nutzung ist nur zulässig zur Bewerbung des eigenen Unternehmens des Kunden, im Rahmen und für die Dauer der Zusammenarbeit mit ZKD, über die im Auftrag benannten Kanäle (Website des Kunden, dessen Profile bei Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn, Facebook, Google-Unternehmensprofil, bezahlte Kampagnen auf diesen Plattformen) und in der ausgelieferten, unveränderten Fassung.
(4)Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ZKD und kann von einer gesonderten Lizenzvergütung abhängig gemacht werden. Auf Wunsch bietet ZKD gegen Aufpreis eine Buy-out-Lizenz an (unbefristet, übertragbar, einschließlich Bearbeitungsrecht).
(5)ZKD ist als Urheberin bzw. Produzentin zu benennen, soweit branchenüblich und technisch möglich. Urhebervermerke, Wasserzeichen und Metadaten dürfen nicht entfernt werden.
4. Untersagte Nutzungen
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZKD ist untersagt:
a) Bearbeitung, Umgestaltung, Kürzung, Recut, Neuvertonung oder Einfügen in andere Werke;
b) Weitergabe, Verkauf, Vermietung, Unterlizenzierung oder Überlassung an Dritte, einschließlich verbundener Unternehmen, Franchisenehmer, Händler und Nachfolgeunternehmen;
c) Nutzung durch oder für Dritte, insbesondere durch andere Agenturen oder Wettbewerber von ZKD;
d) Nutzung in Print-, TV-, Kino- oder DOOH-Medien, soweit nicht ausdrücklich beauftragt;
e) Verwendung zum Training oder Fine-Tuning generativer KI-Modelle sowie das Einstellen in Datensätze, Stockportale, Marktplätze oder NFT-Anwendungen;
f) Nutzung in rechtswidrigem, diskriminierendem, sexualisiertem, politisch werbendem oder rufschädigendem Kontext;
g) Nutzung nach Ablauf der Lizenzdauer oder während eines Zahlungsverzugs.
5. Rechte Dritter – Verantwortung des Kunden
(1)Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle für Produktion und Nutzung erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Freigaben Dritter vorliegen.
(2)Personen. Der Kunde holt vor Produktionsbeginn schriftliche Einwilligungen aller im Bild oder Ton erkennbaren Personen ein – Geschäftsführung, Beschäftigte, Kunden, Gäste, Besucher, Statisten und Dritte im Hintergrund. Die Einwilligung muss abdecken: die Anfertigung der Aufnahmen, die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung im vereinbarten Umfang (§§ 22, 23 KUG), die datenschutzrechtliche Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO nebst Widerrufshinweis, die Nutzung durch ZKD zu Referenz- und Eigenwerbezwecken sowie die Veröffentlichung auf Drittplattformen einschließlich Datenübermittlung in Drittländer. Bei Minderjährigen sind die Einwilligungen aller Sorgeberechtigten erforderlich; bei Beschäftigten sind Freiwilligkeit und Schriftform nach § 26 Abs. 2 BDSG zu wahren.
(3)Marken, Produkte, Werke, Orte. Der Kunde stellt die erforderlichen Rechte sicher für alle im Bild oder Ton wahrnehmbaren Marken und Kennzeichen Dritter, Produkte, Verpackungen und geschützten Gestaltungen, Kunstwerke, Poster und Bildschirminhalte, Musik und Tonaufnahmen (einschließlich GEMA- und Labelrechten), Gebäude, Innenräume und Locations (Hausrecht, Drehgenehmigungen) sowie für beigestellte Schriften, Stockmaterial, Logos, Fotos und Texte.
(4)Nachweis. Der Kunde legt die Einwilligungen und Freigaben ZKD vor Produktionsbeginn auf Anforderung in Kopie vor und bewahrt sie für die Dauer der Nutzung zuzüglich drei Jahren auf. Liegen Nachweise nicht vor, darf ZKD die Produktion verschieben oder abbrechen; § 8 Abs. 4 AGB gilt entsprechend.
(5)Keine Prüfpflicht. ZKD prüft die vorgelegten Einwilligungen und beigestellten Materialien nicht rechtlich und verlässt sich auf die Zusicherungen des Kunden. Von ZKD zur Verfügung gestellte Muster-Formulare sind unverbindlich und ersetzen keine Rechtsberatung.
(6)Widerruf. Widerruft eine abgebildete Person ihre Einwilligung, informiert der Kunde ZKD unverzüglich. Erforderliche Nachbearbeitungen, Sperrungen, Löschungen oder Neuproduktionen erfolgen auf Kosten des Kunden, sofern der Widerruf nicht auf einer von ZKD zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
(7)Freistellung. Der Kunde stellt ZKD von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung dieser Ziffer 5 frei, einschließlich Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen, Bußgeldern nach Art. 83 DSGVO und den Kosten angemessener Rechtsverteidigung. § 13 Abs. 6 Satz 3 AGB gilt entsprechend.
6. Verstöße und Beendigung der Nutzung
(1)Bei Verstößen gegen Ziff. 3 oder 4 kann ZKD die Nutzungsrechte nach erfolgloser Aufforderung mit angemessener Frist widerrufen; bei schwerwiegenden Verstößen (Ziff. 4 lit. b, c, e, f) ohne Fristsetzung. Auf Anforderung erteilt der Kunde Auskunft über Art, Umfang, Kanäle und Zeitraum der Nutzung.
(2)Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung ist eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe ZKD nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(3)Mit Ablauf der Lizenzdauer oder bei wirksamem Widerruf stellt der Kunde jede weitere Nutzung ein, entfernt die Assets aus allen von ihm kontrollierten Medien und löscht Kopien. Ausgenommen sind gesetzlich aufzubewahrende Kopien und automatisierte Backups, die nicht aktiv genutzt werden dürfen. Bereits ausgelieferte physische Materialien müssen nicht zurückgerufen werden; eine Neuproduktion unterbleibt. ZKD kann eine Bestätigung der Entfernung verlangen.
7. Vorrang
Abweichende Regelungen im Angebot oder in einem gesonderten Lizenzvertrag gehen dieser Anlage vor.
AGB als PDF herunterladen
Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive Anlage 1 – zum Speichern, Ausdrucken und Archivieren.
AGB als PDF herunterladenPDF · Stand 01.07.2026